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Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzhinweise/-erklärung.

 

Infos zur Mitgliedschaft

*Partnermitgliedschaft: Die Partnermitgliedschaft setzt voraus, dass eine Vollmitgliedschaft bereits besteht. Die Partnermitgliedschaft beinhaltet nur die Schießberechtigung für den Schießstand. Zugang zum Zelt ist weiterhin nur mit der Partnerkarte des Vollmitgliedes möglich.

**Kindermitgliedschaft: Die Kindermitgliedschaft kann nur von Personen zwischen dem 1. Und 15. Lebensjahr abgeschlossen werden und beinhaltet keine Schießberechtigung und keine Zelteintrittskarten.
Jedes Kindermitglied erhält zu Beginn ein Schiffchen der NSG. Die Kindermitgliedschaft wandelt sich ab dem 16. Lebensjahr automatisch in eine Vollmitgliedschaft um.

 

Kündigung:

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum 30.09 eines Jahres möglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.


SEPA-Lastschriftmandat

Ich/Wir ermächtige(n) die Neuenrader Schützengesellschaft e.V., Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die Lastschriften einzulösen.
Gläubiger-ID: DE14ZZZ00000040554
Mandatsreferenz: Mitglieds-Nr.
Fälligkeit: Jährlich zum 15. April oder darauffolgendem Werktag.


Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Datenschutz & Einwilligungen
Datenschutz (DSGVO)

Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die für die Mitgliedschaft erforderlichen personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der DSGVO elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ohne Einverständnis ist keine Mitgliedschaft möglich. Nach Austritt erfolgt die Löschung
spätestens nach 10 Jahren.
Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden.
Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, Durchführung des Sport- und Spielbetriebs, übliche Veröffentlichungen von Ergebnissen in Presse, Internet sowie Aushänge am „Schwarzen Brett“. Eine Weitergabe erfolgt nur zur Mitgliedermeldung an den jeweiligen Kreisschützenbund sowie den Sauerländer Schützenbund.


Einwilligung zur Bildveröffentlichung

Ich willige ein, dass Fotos/Videos meiner Person bei Veranstaltungen aufgenommen und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen: Homepage des Vereins, Soziale Medien (z. B. Facebook-Seite des Vereins), Regionale Presse (z. B. Süderländer Volksfreund)
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Aufnahmen weltweit abrufbar sein können und eine vollständige Löschung nicht garantiert werden kann. Die Einwilligung ist zeitlich unbeschränkt und kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Trotz Widerruf können im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen weiterhin Aufnahmen erfolgen und veröffentlicht werden.